Aufnahmeverfahren (Klasse 5)

Es erfolgt ein mehrstufiges Auswahlverfahren:


1. Vorlegen einer Bewerbungsmappe

Bei der Anmeldung zum Auswahlverfahren sind vorzulegen:

  • Kopien aller Zeugnisse der Grundschule
  • 2 aktuelle Passfotos
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Empfehlung der Grundschule (kann Anfang Februar nachgereicht werden)
  • falls das letzte Grundschulzeugnis keine Verbalbeurteilung enthält
    => eine aktuelle Verbalbeurteilung der Klassenleitung der Grundschule
    Hinweis: In Rheinland-Pfalz werden das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten bereits detailliert auf dem Zeugnis beschrieben. Die Vorlage einer weiteren Verbalbeurteilung ist nicht erforderlich.
  • sofern vorhanden, ein psychologisch-diagnostisches Gutachten (Intelligenz- und Kreativitätstest) z. B. durch Kinderpsychologen oder schulpsychologische Beratungszentren (gilt nur für intellektuell Hochbegabte)
    Hinweis: Da mit allen Bewerberinnen und Bewerbern für die "Schule für Hochbegabtenförderung" eine Testung durchgeführt wird, ist es nicht erforderlich, ein Gutachten beizufügen.
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, Beurteilungen und Bescheinigungen (z.B. zu Wettbewerbsergebnissen),

Aufgrund der eingereichten Unterlagen wird eine Vorauswahl getroffen.


2. Auswahltag (nur für intellektuell Hochbegabte)

Auf der Grundlage der Vorauswahl werden Eltern sowie Schülerinnen und Schüler an einem Samstag im Januar in die Schule eingeladen. Auf der Basis eines Probeunterrichts und der Beobachtung des Arbeits- und Sozialverhaltens sowie einem persönlichen Gespräch mit den Eltern und Kindern wird eine endgültige Auswahl getroffen. Dabei wird ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen angestrebt.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Schule für Hochbegabtenförderung  / Internationale Schule besteht nicht.